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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1975 - VIII B 127/75 G   

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https://dejure.org/1975,16494
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1975 - VIII B 127/75 G (https://dejure.org/1975,16494)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03.11.1975 - VIII B 127/75 G (https://dejure.org/1975,16494)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 03. November 1975 - VIII B 127/75 G (https://dejure.org/1975,16494)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachprüfbarkeit (Schulische Maßnahmen) - Pädagogisch-wissenschaftliche Beurteilung

 
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  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1975 - VIII B 127/75
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1, 12; 33, 303, 347 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 261, 266) zu vergleichbaren Sachverhalten ist vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Lehranstalten für eine Übergangszeit noch auf eine rechtsförmige Ausgestaltung der Versetzungsrichtlinien zu verzichten und von den gegebenen Richtlinien als Rechtsgrundlage auszugehen.
  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1975 - VIII B 127/75
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1, 12; 33, 303, 347 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 261, 266) zu vergleichbaren Sachverhalten ist vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Lehranstalten für eine Übergangszeit noch auf eine rechtsförmige Ausgestaltung der Versetzungsrichtlinien zu verzichten und von den gegebenen Richtlinien als Rechtsgrundlage auszugehen.
  • BVerwG, 12.12.1972 - I C 30.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1975 - VIII B 127/75
    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 33, 1, 12; 33, 303, 347 f.) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 41, 261, 266) zu vergleichbaren Sachverhalten ist vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Lehranstalten für eine Übergangszeit noch auf eine rechtsförmige Ausgestaltung der Versetzungsrichtlinien zu verzichten und von den gegebenen Richtlinien als Rechtsgrundlage auszugehen.
  • BVerwG, 22.04.1966 - IV C 120.65

    Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.11.1975 - VIII B 127/75
    Den Lehrern muß für die Beurteilung von wissenschaftlichen Leistungen im pädagogischen Bereich ein weiterer Ermessensspielraum zugebilligt werden (BVerwGE 24, 60, 64).
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